Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat ist das übergeordnete beschlussfähige Gremium des Fachbereichs. Er entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, wie z. B. Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen, Entscheidung über Berufungsvorschläge oder Abstimmung von Forschungsvorhaben.

Vertreter Professoren

Vertreter Mitarbeiter

Vertreter Studierende

Erweiterter Fachbereichsrat